FLL-Richtlinie für Bäder mit biologischer Wasseraufbereitung
Die FLL Richtlinie für Bäder mit biologischer Wasseraufbereitung (Naturfreibäder) der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. wird überarbeitet. Verantwortlich für die neue Version wird die DGfdB (Deutsche Gesellschaft für das Badewesen) sein, die die Arbeit von der FLL übernommen hat. Die FLL wird weiterhin an der Arbeit beteiligt sein um die Grüne Branche gut zu vertreten. Die Übergabe erfolgte durch die FLL, da die FLL Richtlinie für Bäder mit Biologischer Wasseraufbereitung einen zunehmend technischen und hygienischen Charakter erhalten hat, was in der Natur der Sache lag.
Die Bearbeitung der entsprechenden FLL Richtlinie erfolgt bei der DGfdB über den technischen Arbeitskreis für Bäder mit biologischer Wasseraufbereitung, geleitet durch Herrn Stefan Bruns. Die DGfnB (Deutsche Gesellschaft für naturnahe Badegewässer e.V.), repräsentiert durch deren Stellvertreter Herrn Maximilian Colditz, ist an der Bearbeitung ebenfalls stark beteiligt.
Im Rahmen der neuen FLL Richtlinie für Bäder mit biologischer Wasseraufbereitung wird der Stand der Technik (Grundlagenermittlung) in Deutschland abgerufen, der sich bei der bisherigen Planung und Umsetzung von Naturfreibädern sowie bei deren Betrieb eingestellt hat. Zusätzlich wurde der Fokus auf den Stand der Technik in Österreich und der Schweiz gelegt, wo sich in den letzten Jahren eine hohe Effektivität von Schnellfiltern bei der biologischen Wasseraufbereitung in privaten, kleinskalierten Badegewässern abgezeichnet hat. Aus diesem Grund ist der Schweizer und der österreichische Verband für naturnahe Badegewässer ebenfalls in die aktuelle Überarbeitung der FLL Richtlinie involviert.
[PK]
Den vollständigen Artikel finden Sie in unserer NaturbadInfo Ausgabe 2024